Ausserdem wurde ihr am Telefon die Rückzahlung des Bargelds zugesichert. E.________ schenkte den Ausführungen der angeblichen Herren W.________ und V.________ Glauben und bezog am 16. Februar 2021 erstmals CHF 13'500.00 von ihrem Konto bei der X.________(Bank). Auf die weiteren Geldbezüge ist nachfolgend in Ziff. 0, S. 23 einzugehen. Wie vom Anrufer aufgefordert, merkte sie sich auch den Namen der Schaltermitarbeiterin. Gemäss ihren Angaben wurde E.________ bereits einmal kurz vor Weihnachten 2020 telefonisch kontaktiert und sie ging davon aus, dass es sich um falsche Polizisten handeln würde.