Am 16. Februar 2021 wurde E.________ von einem angeblichen Herrn W.________ telefonisch kontaktiert und dieser erzählte ihr, dass er von einer Sonderabteilung sei, dass ihr Bankkonto angegriffen worden sei und sie deshalb Geld von ihrem Konto abheben müsse, um die Polizei und den Staatsanwalt V.________ bei den Ermittlungen zu unterstützen. Auch mit dem angeblichen Staatsanwalt V.________ hatte E.________ telefonischen Kontakt. Aus angeblich ermittlungstechnischen Gründen wurde sie aufgefordert, mit niemandem über die Vorkommnisse zu sprechen. Ausserdem wurde ihr am Telefon die Rückzahlung des Bargelds zugesichert.