Bezüglich des Tathergangs, was die Kontaktaufnahme und die Bargeldbezüge betrifft, kann zunächst auf die Angaben von E.________ abgestellt werden. Es handelt sich diesbezüglich um die einzigen vorhandenen Angaben. Diese sind in sich grundsätzlich stimmig und glaubhaft. Zudem sind die Bargeldbezüge und Anrufe belegt. Demzufolge präsentiert sich der äussere Ablauf wie folgt: