_ mehrfach eine Handlung vorgenommen, die geeignet sei, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er habe wissen oder annehmen müssen, aus Verbrechen hergerührt hätten, indem A.________ mit seinem Wissen und Einverständnis einen Teil des von ihnen zuvor deliktisch übernommenen Bargelds jeweils in Bitcoin umgewandelt habe und die Wechselbelege und Paper Wallets inkl. Keys fotografiert und diese an seine sich in R.________(Land) aufhaltenden Mittäter weitergesendet habe.