Auch beim Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei kann grundsätzlich auf die Ausführungen bei A.________ verwiesen werden. C.________ wird vorgeworfen, er habe gemeinsam mit A.________ mehrfach eine Handlung vorgenommen, die geeignet sei, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er habe wissen oder annehmen müssen, aus Verbrechen hergerührt hätten, indem A.