Im Anschluss seien sie in Absprache mit den unbekannten Mittätern zuerst nach K.________ gefahren, wo sie in zwei Mal zwei Tranchen insgesamt CHF 4'000.00 am Bitcoin-Automaten im AB.________ einbezahlt hätten. Im Anschluss seien sie nach I.________ gefahren, wo sie sieben weitere Einzahlungen zu CHF 1'000.00 getätigt hätten. Die erhaltenen Paper Wallets mit den Keys hätten sie fotografiert und anschliessend per WhatsApp U.________ zugestellt. Vom abgeholten Geld hätten sie CHF 1'600.00 für sich behalten, wobei A.________ CHF 720.00 im Taxijournal verbucht habe und C.________ mindestens CHF 200.00 erhalten habe (pag. WSG 18 018 f.).