Zudem müsse sie ihr sich angeblich in Gefahr befindliches Vermögen in Sicherheit bringen. E.________ sei in der Zeit vom 16. Februar 2021 und dem 24. Februar 2021 immer wieder angerufen worden. Dabei sei sie gezielt verängstigt und mit Instruktionen überhäuft sowie zu absoluter Verschwiegenheit aufgefordert worden. Die Täter hätten so falsche Tatsachen vorgespiegelt, die nicht zu überprüfen gewesen seien. Andererseits hätten sie ein komplexes Lügengebäude errichtet. C.________ habe über das Vorgehen und die Handlungen