wandlung in Bitcoin einbezahlt. Die erhaltenen Wechselbelege und Paper Wallets habe er fotografiert und via WhatsApp an U.________ bzw. die unbekannten Mittäter geleitet. Zudem habe er seinen Kollegen AE.________ damit beauftragt, weitere Gelder an einem Bitcoin-Automaten in M.________ einzuzahlen, wozu er diesem CHF 1'500.00 überwiesen habe. AE.________ habe auf Anweisung des Beschuldigten die Paper Wallets und Keys fotografiert und an U.________ weitergeleitet. A.________ habe gewusst oder zumindest bewusst in Kauf genommen, dass der von ihm am selben Tag bei der Privatklägerin in H.____