Mit dem Geld seien sie zum AB.________ nach K.________ gefahren und hätten dort in zwei Tranchen CHF 2'000.00 und wenig später noch einmal in zwei Tranchen CHF 2'000.00 in einen Bit- coin-Automaten einbezahlt. Danach seien sie weiter nach I.________, wo sie zwei weitere Tranchen à CHF 1'000.00 und wenig später in drei Tranchen CHF 3'000.00 einbezahlt hätten. Ein Foto der Belege sei wiederum per WhatsApp an U.________ geschickt worden. Der Beschuldigte habe CHF 1'700.00 für sich behalten dürfen, wobei er im Journal CHF 720.00 für die Taxifahrt eingetragen habe und mindestens CHF 200.00 an C.________ gegeben habe (pag. WSG 18 009 f.).