in der Folge getan habe. Im Verlaufe des 17. Februars 2021 sei A.________ ab 10:08 Uhr durch die unbekannt gebliebene Täterschaft auf seine Geschäftsnummer der P.________ AG kontaktiert worden, wobei die künftige Kommunikation über WhatsApp habe erfolgen sollen. U.________ habe A.________ die Adresse und den Namen der Privatklägerin bekannt gegeben, bei welcher er eine hohe Summe Bargeld habe abholen und anschliessend an einen Bitcoin-Automaten habe einzahlen sollen. In der Folge sei A.________ in Absprache mit U.______