Dabei sei sie zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Dritten aufgefordert worden. Der Keiler habe einerseits nicht überprüfbare falsche Tatsachen vorgespiegelt und andererseits ein komplexes Lügengebäude errichtet. Mittels geschickter Gesprächsführung sei es gelungen, die Privatklägerin unter Druck zu setzen und sie von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen.