gegenüber hätten sie sich jeweils als Polizist oder Staatsanwalt ausgegeben und hätten deren schnelle Unterstützung eingefordert, um angeblich korrupte Bankmitarbeiter überführen zu können und deren sich angeblich in Gefahr befindliches Vermögen in Sicherheit bringen zu können. Die Privatklägerin sei in der Zeit zwischen dem 16. Februar 2021 und dem 25. Februar 2021 insgesamt über 250 Mal angerufen worden und aufgrund angeblicher polizeilicher Ermittlungen wiederholt zu einem raschen Bargeldbezug und anschliessender Übergabe an die Polizei gedrängt worden. Dabei sei sie zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Dritten aufgefordert worden.