6 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen der Berufungserklärung vom 14. März 2023 stellte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten 1 den Beweisantrag, es seien eine Kopie des Briefs von Rechtsanwalt B.________ an die Zivilklägerin vom 9. Februar 2023 und der Original Brief der Zivilklägerin an Rechtsanwalt B.________ vom 15. April 2023 (recte: 15. Februar 2023) mit Kuvert zu den Akten zu erkennen. Weiter beantragte er, es seien der Beschuldigte 1, dessen Ehefrau O.____