18 524 ff.). Die Zivilklägerin erschien nicht zur Berufungsverhandlung (vgl. pag. 18 833). Mit Schreiben vom 2. Mai teilte Rechtsanwalt B.________ mit, er beende seine Tätigkeit als Rechtsanwalt am 9. Mai 2024 und vertrete den Beschuldigten 1 daher nicht mehr. Er bitte darum, diesem die schriftliche Urteilsbegründung direkt zuzustellen (pag. 18 906).