2. Das bei A.________ beschlagnahmte Bargeld wird im Betrag von CHF 1'010.95 eingezogen und an E.________ in Anrechnung an deren Zivilforderung herausgegeben. 3. Das bei A.________ beschlagnahmte Bargeld wird im Betrag von CHF 4'000.00 eingezogen und an E.________ in Anrechnung an deren Zivilforderung herausgegeben. 4. Das bei C.________ beschlagnahmte Bargeld in Höhe von CHF 1'000.00 wird den wirtschaftlich Berechtigten herausgegeben. 5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz).