1. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 20'755.85 (inkl. Auslagen und MWST). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 20'755.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 4'961.20 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).