1. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend total CHF 12'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 34 Tagen (25. Februar 2021 bis 30. März 2021) wird im Umfang von 34 Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet.