1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 34 Tagen (25. Februar 2021 bis 30. März 2021) wird im Umfang von 34 Tagen, die Dauer der Ersatzmassnahmen (30. März 2021 bis 20. Mai 2022, 24. Juni 2022 bis 12. August 2022 und 27. September 2022 bis 17. Oktober 2022) im Umfang von 16 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 40.00, ausmachend total CHF 1'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.