E.________ Zivilklägerin Gegenstand gewerbsmässiger Betrug, teilweise versucht begangen, und qualifizierte Geldwäscherei (Beschuldigter/Berufungsführer 1) gewerbsmässiger Betrug, teilweise versucht begangen, eventuell in Gehilfenschaft, und qualifizierte Geldwäscherei sowie Widerrufsverfahren (Beschuldigter/Berufungsführer 2) Berufung gegen das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 25. November 2022 (WSG 22 17, 22 18 und 22 21) 2 Erwägungen: I. Formelles