Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'754.40. A.________ hat dem Kanton Bern die Rechtsanwalt B.________ für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3'754.40 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: 1. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft