4. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'733.35 (exkl. anteilsmässiger Kosten für die amtliche Verteidigung); 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 (exkl. anteilsmässiger Kosten für die amtliche Verteidigung). III. 1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete Entschädigung für die übrige amtliche Verteidigung gemäss Ziff. I.5. hiervor im Um-