1. zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten; Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für die Teilstrafe von 25 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 13'500.00; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'500.00; Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt.