3. die Kosten für die Übersetzungen, die durch die Fremdsprachigkeit der beschuldigten Person nötig wurden, ausmachend CHF 680.00, dem Kanton Bern auferlegt wurden; 4. die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ im Zusammenhang mit dem Beschluss des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau PEN 20 164 vom 25. März 2021 und des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens BK 21 150 auf CHF 4'029.85 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt wurde;