2. die im Zusammenhang mit dem Beschluss des Regionalgerichts Emmental-Ober- aargau vom 25. März 2021 und des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens entstandenen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'000.00 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau und von CHF 2'000.00 des Obergerichts des Kantons Bern, insgesamt bestimmt auf CHF 4'000.00 (zzgl. Kosten für die in diesem Zusammenhang angefallenen Auslagen für die amtliche Verteidigung) in Anwendung von Art. 428 Abs. 4 StPO dem Kanton Bern auferlegt wurden;