VI. Verfügungen Mit Verfügung vom 23. November 2023 wurde festgestellt, dass in der Mitteilungsformel betreffend das Urteil vom 22. November 2023 das Migrationsamt und die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn, dem ehemaligen Wohnsitzkanton des Beschuldigten, aufgenommen wurden, anstatt der Migrationsdienst und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern. Infolgedessen wurde verfügt, dass eine Mitteilung des Urteils vom 22. November 2023 an das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV), Migrationsdienst, sowie an das