Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im Berufungsverfahren machte Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 21. November 2023 einen Aufwand von insgesamt 20.35 Stunden sowie Auslagen von CHF 16.00 geltend (pag. 1248 f.). Mit Blick auf die effektive Dauer der Berufungsverhandlung rechtfertigt sich eine Kürzung um 3 Stunden. Im Übrigen gibt die Honorarnote vom 21. November 2023 zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 3'754.40. Rechtsanwalt B.__