Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% und der Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 2'440.00 (pag. 1233, Z. 1 ff.) resultiert ein Tagessatz von abgerundet CHF 50.00. 21.6 Vollzug Angesichts des zu beachtenden Verschlechterungsverbots erübrigen sich Ausführungen zum gewährten bedingten Vollzug unter Festsetzung der Probezeit auf das Minimum von 2 Jahren. 21.7 Verbindungsstrafe oder -busse Gemäss Art. 42 Abs. 4 aStGB kann eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden.