Gemäss den Angaben des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'600.00, wobei die Kinderzulagen für seinen Sohn noch dazukommen (pag. 1233, Z. 32 ff.). Zudem erhält er einen 13. Monatslohn (pag. 1233, Z. 41 f.). Der Beschuldigte generiert damit ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5'183.35. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% und der Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 2'440.00 (pag.