38 heitsstrafe von 33 Monaten ausgesprochen. Angesichts des zu beachtenden Verschlechterungsverbots bleibt es damit bei einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten. 20.6 Vollzug Das Gericht kann den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren nur teilweise aufschieben, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen (Art. 43 Abs. 1 aStGB). Der unbedingt vollziehbare Teil darf die Hälfte der Strafe nicht überschreiten (Art.