Ansonsten verhielt sich der Beschuldigte nach den Taten und im Strafverfahren soweit ersichtlich korrekt und anständig. Namentlich hat er sich betreffend Strassenverkehr seit 2017 nichts mehr zuschulden kommen lassen, was eine ADMAS- Massnahme oder einen Strafregistereintrag zur Folge gehabt hätte. Da die Ermittlung des Sachverhalts primär auf den ausgewerteten Videos beruht, ist kein Geständnisrabatt zu gewähren. Der Beschuldigte gab nur zu, was sich schlechterdings nicht leugnen liess. Teilweise stellte er sogar in Frage, ob es sich beim Fahrer um ihn handelt oder ob die Videos in der Schweiz aufgenommen wurden.