35 kungen dienen einerseits dazu, dass den Verkehrsteilnehmenden mehr Reaktionszeit zur Verfügung steht; andererseits sind die Unfallfolgen bei niedriger Geschwindigkeit meist weniger gravierend. Im weitesten Sinne wird mit der Bestimmung das Leib und Leben der mit dem Strassenverkehr in Kontakt kommenden Personen geschützt (GERHARD FIOLKA, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N 7 f. zu Art. 90 SVG; Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 2019 227 vom 17. Februar 2020 E. 15.2.1.).