33 wegen eines Verbrechens oder Vergehens im Strassenverkehr mit ernstlicher Gefahr für die Sicherheit anderer respektive mit Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde. In der Folge fand diese Formulierung im Ständerat die nötige Mehrheit (AB 2022 S 1059 und AB 2022 S 1061), wobei dafür votiert wurde, dass vorsätzliche Raserei weiterhin mit der nötigen Härte angegangen und grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sanktioniert werden müsse (Votum Burkart, AB 2022 S 1059; Votum Rösti, AB 2023 N 73).