Rücksichtslos ist unter anderem ein bedenkenloses Verhalten gegenüber fremden Rechtsgütern. Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind die objektiven – und grundsätzlich auch die subjektiven – Voraussetzungen der groben Verkehrsregelverletzung ungeachtet der konkreten Umstände zu bejahen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 km/h oder mehr überschritten wird. Aufgrund der erhöhten Gefahrenlage gilt dies auch bei atypischen Innerortsstrecken (Urteil des Bundesgerichts 6B_1039/2021 vom 14. Januar 2022 E. 1.3.1. mit weiteren Hinweisen). 16.2 Fahrt vom 2. Juli 2017