Der Fokus der Videoaufnahme lag auf dem Tachometer bzw. der gefahrenen, massiv übersetzen Geschwindigkeit. Wie bei der Fahrt vom 13. Juni 2017 war es dem Beschuldigten kaum möglich, auf unvorhersehbares Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer oder auf andere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Objekte, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn) zu reagieren. Wer derart schnell fährt, hat sein Fahrzeug bei (stets möglichen) unerwarteten Umständen kaum mehr im Griff. Dass sich kein Unfall mit Personen- oder Sachschäden ereignete, ist damit letztlich dem Zufall geschuldet.