In subjektiver Hinsicht hat der Beschuldigte die massive Geschwindigkeitsübertretung direktvorsätzlich begangen, zumal es ihm augenscheinlich darum gegangen ist, den Tachometer zu filmen, um mit der gefahrenen, massiv übersetzten Geschwindigkeit anzugeben. Das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern hat er zumindest in Kauf genommen.