Die übrigen Verkehrsteilnehmer wurden dadurch qualifiziert erhöht abstrakt gefährdet. Angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit war es dem Beschuldigten kaum möglich, auf unvorhersehbares Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer oder auf andere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Objekte, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn) zu reagieren. Infolgedessen war sein Fahrverhalten besonders gefährlich und riskant, zumal er das Steuer auch nur einhändig hielt. Wer derart schnell fährt, hat sein Fahrzeug bei (stets möglichen) unerwarteten Umständen kaum noch im Griff.