Die Aufnahme der Fahrt endet etwa auf Höhe des zur Garage «Q.________» gehörenden Aussenparkplatzes auf der rechten Seite und unmittelbar vor einem signalisierten Fussgängerstreifen (vgl. zum Ganzen p. 1074). Der Beschuldigte kreuzte während der 13 Sekunden langen Fahrt ein Fahrzeug (Sekunde 6) und folgte mehreren Fahrzeugen. Zum Ende der Aufnahme hin, als der Tacho eine Geschwindigkeit von 74 km/h anzeigte, schloss der Beschuldigte schliesslich relativ nah auf das vor ihm fahrende Auto, welches sich kurz vor dem Fussgängerstreifen befand, auf. Im Übrigen herrschte ein normales Verkehrsaufkommen (vgl. dazu auch p. 370).