SR 741.21]) zunächst unter Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h links neben einem mit «STT» beschrifteten Gebäudekomplex entlang führte, wobei vor dem Gebäudekomplex zwei Einfahrten (vgl. p. 1072 und p. 1061 aus der anderen Fahrtrichtung) zu dessen Parkplätzen ersichtlich sind. Beide Strassenseiten sind mit Trottoirs gesäumt, wobei das Trottoir rechts auch von Fussgängern benutzt werden darf. Die unter Beschleunigung erfolgte Fahrt führte weiter an einer sich in der Mitte der Strasse befindenden Verkehrsinsel, die eine leichte Kurve nach links erzwingt, vorbei (vgl. zum Ganzen p 1072).