in Richtung P.________ bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (p. 1071) innerorts (vgl. fehlende Signale «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrasse», Art. 1 Abs. 4 i.V.m. Art. 50 f. der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 [SSV; SR 741.21]) zunächst unter Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h links neben einem mit «STT» beschrifteten Gebäudekomplex entlang führte, wobei vor dem Gebäudekomplex zwei Einfahrten (vgl. p. 1072 und p. 1061 aus der anderen Fahrtrichtung) zu dessen Parkplätzen ersichtlich sind.