Es erfolgte unmittelbar eine kurze Verlangsamung auf 54 km/h. Anschliessend wurde innert 6 Sekunden auf eine Geschwindigkeit von 124 km/h (gemäss Tacho) beschleunigt und wiederum verlangsamt. Ab Sekunde 10 filmte sich der fragliche Lenker selbst von vorne und lässt sich dadurch als Beschuldigter identifizieren (vgl. auch p. 120). Es ist zu erkennen, dass der Beschuldigte wiederum keinen Sicherheitsgurt trug und das Steuer nur einhändig hielt. Gestützt auf die Aufnahme und die Ausdrucke von Google- Street-View (p. 1071 ff.) kann festgestellt werden, dass die Fahrt auf der I.________ in Richtung P.___