(ausserorts) als Lenker eines Personenwagens BMW die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um ca. 64 km/h überschritten zu haben (Geschwindigkeit gemäss Tacho zeitweise über 124 km/h). Der Beschuldigte habe durch diese Handlungen wissentlich und willentlich eine elementare Verkehrsregel verletzt und sei das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen (besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Raserdelikt).