Die Kammer kann sich diesen erstinstanzlichen Ausführungen vollumfänglich anschliessen. Ergänzt werden kann, dass durchwegs laute Musik zu hören ist und primär der Tachometer im Zentrum der Videoaufnahme steht. Das gefahrene Fahrzeug ist ein Personenwagen BMW und gilt als Fahrzeug der Klasse M gemäss Art. 11 Abs. 2 Bst. a VTS. Die angezeigten Geschwindigkeiten liegen zwischen 40 km/h und 120 km/h. In Anwendung der in E. 9.3. hiervor genannten Formel gemäss Art. 55 Abs. 2 Bst.