23 erzwingt. Aufgrund eines «Lärmschutzes», Pflanzen und Hecken können die vier von fünf Einfahrten rechts zu den jeweiligen Grundstücken gar nicht und eine fünfte nur sehr schlecht eingesehen werden (vgl. p. 1065 f.). Das Fahrzeug erreichte den Höhepunkt der zweiten Beschleunigung mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h (gemäss Tacho) in etwa auf Höhe des letzten der vier linksseitig der Strasse bzw. des zweiten der rechtsseitig derselben gelegenen Häuser und damit unmittelbar vor besagtem Fussgängerstreifen.