Das Trottoir auf der rechten Seite – welches im zuvor beschriebenen Streckenverlauf nur als Fahrradweg benutzt werden durfte, ist ab dem ersten rechtsseitig gelegenen Wohnhaus wieder für Fussgänger zugänglich (vgl. p. 1058 und 1065). Die Strasse führt entlang der zu diesen Wohnhäusern gehörenden Einfahrten weiter in Richtung einer Kuppe und passiert dabei einen ersten Fussgängerstreifen mit Mittelinsel, welche eine doppelte Spuranpassung (rechts-links)