Die Strasse beschreibt hier zunächst eine erste leichte S-Kurve (links-rechts), wobei nach der etwas ausgeprägteren zweiten S-Kurve (links-rechts) auch rechtsseitig der Strasse nacheinander fünf Wohnhäuser stehen. Im gleichen Bereich säumen nach wie vor zwei Trottoirs, beide ohne Schutz, die Strassenseiten (vgl. p. 1065). Das Trottoir auf der rechten Seite – welches im zuvor beschriebenen Streckenverlauf nur als Fahrradweg benutzt werden durfte, ist ab dem ersten rechtsseitig gelegenen Wohnhaus wieder für Fussgänger zugänglich (vgl. p. 1058 und 1065).