12. Fahrt vom 2. Juli 2017 12.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.1.2. der Anklageschrift (pag. 671) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 2. Juli 2017 um ca. 10:48 Uhr in H.________, Fahrtrichtung O.________, als Lenker eines Personenwagens BMW die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um ca. 57 km/h überschritten zu haben (Geschwindigkeit gemäss Tacho 117 km/h). Durch die grobe Verletzung dieser Verkehrsregel habe der Beschuldigte eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder sie zumindest in Kauf genommen.