Die Kammer kann sich diesen erstinstanzlichen Ausführungen vollumfänglich anschliessen. Es bestehen keine Zweifel, dass es sich beim Lenker um den Beschuldigten handelt. Zu ergänzen ist, dass durchwegs laute Musik zu hören ist, primär der Tachometer im Zentrum der Videoaufnahme steht und der Beschuldigte während ungefähr einer Sekunde das Lenkrad nicht hielt, als er mit dem linken Zeigefinger auf das Tachometer zeigte (pag. 138, «IMG_4298.mp4», 00:23).