21 hin (p. 1086 Z. 6 f.). Ein weiteres Indiz, dass es sich beim Lenker um den Beschuldigten handelt, ist der Umstand, dass auf der Aufnahme dieselbe Musik zu hören ist, wie sie auch auf der Aufnahme vom 12.05.2017/00:46 Uhr (IMG_3706.mp4, p. 138) zu erkennen ist. Schliesslich ist auf der Aufnahme zu sehen, dass der Lenker das Steuer nur einhändig hielt; in der anderen Hand hielt er das Handy, um die Fahrt aufzunehmen.