Nach dem Gesagten ist erstellt, dass der Beschuldigte am Sonntag, 13. Mai 2017, um ca. 02:28 Uhr auf der Autobahn K.________ (E.________) zwischen L.________ und M.________ als Lenker eines Personenwagens Mercedes-Benz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um mindestens 84 km/h überschritt.