_, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt (p. 140). Aufgrund bestimmter Merkmale konnte die Strecke eindeutig dem Streckenabschnitt ab km 019.800-017.900 zugeordnet werden (s. zu den Merkmalen ausführlich p. 140). Auf der von einem unbekannten Beifahrer erstellten Aufnahme ist ab Sekunde 3 und spätestens ab Sekunde 8 ersichtlich, dass es sich beim Lenker um den Beschuldigten handelt (vgl. auch den Rapport des Kriminaltechnischen Diensts vom 28.11.2019, p. 145). Es ist zu erkennen, dass dieser das Lenkrad wiederum nur einhändig hielt und keinen Sicherheitsgurt trug.